Wahlärztin

Ich behandle Sie in meiner Ordination als Wahlärztin.

Sie erhalten von mir eine Honorarnote, die Sie bei ihrer zuständigen Krankenkasse zur Rückvergütung einreichen können. Die Honorarnote müssen sie zusammen mit dem Einzahlungsbeleg im Original an ihre Krankenkasse schicken.

Die Höhe des erstatteten Betrages ist bei jeder Krankenkasse unterschiedlich und kann daher nicht exakt vorhergesagt werden.

Bei allenfalls auftretenden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Rückerstattung wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Krankenkasse.

Für Ihre individuelle Behandlung möchte ich mir ausreichend Zeit nehmen, weshalb ich Sie ersuche, die vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten.

Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie um eine telefonische Absage spätestens 24 Stunden vor einem Termin, sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können.